EEG-Umlage soll vorzeitig wegfallen – was bedeutet das für Stromkunden?

Finanzminister Lindner (FDP) macht sich für ein vorzeitiges Ende der EEG-Umlage stark. Damit folgt er Forderungen aus Kommunen und der Industrie. Laut Koalitionsvertrag soll die Umlage erst 2023 abgeschafft werden. Da die Energiepreise aber gerade hoch sind, soll die Umlage bereits dieses Jahr entfallen um Verbraucher*innen zu entlasten. Die Frage ist: Was bringt die Abschaffung dem normalen Stromkunden?

Seit 2010 gibt es die EEG-Umlage

Die EEG-Umlage wird seit 2010 im jeweiligen Vorjahr auf der Grundlage von Prognosen für das jeweilige Jahr festgelegt. Nach Ablauf des Jahres rechnen die Übertragungsnetzbetreiber dann rückwirkend die tatsächlich angefallenen Kosten aus. Sie wird jedes Jahr bis spätestens zum 15. Oktober eines Kalenderjahres für das folgende Kalenderjahr veröffentlicht. Vor 2010 haben alle Stromvertriebe eine ihrem Anteil am gesamten Stromabsatz entsprechende EEG-Strommenge abgenommen und mussten dafür die Kosten dieser EEG-Strommenge zahlen. Diese Kosten durften sie auf den abgesetzten Strom umlegen.

Umlage als Anschubfinanzierung

Als das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Jahre 2000 in Kraft trat, wurde Betreibern dieser Anlagen die Abnahme ihres grünen Stroms für 20 Jahre zu einem festen Preis garantiert. Die Förderung – finanziert durch die EEG-Gelder – war eine Anschubfinanzierung neuer Energietechnik, die zum Bau von EE-Anlagen motivieren sollte, weil die Technik teuer war und die EEG-Vergütung Anlagenbetreibern Planungssicherheit lieferte.

Wer zahlt die EEG-Umlage?

Die EEG-Umlage wird von allen Stromverbrauchern gezahlt – privaten und gewerblichen. Ausnahme sind die sogenannten stromintensiven Unternehmen: Diese sind von der Umlage befreit.

Wer profitiert von der Abschaffung der EEG-Umlage?

Seit 2010 war eine gestiegene EEG-Umlage oft Grund, die Strompreise anzuheben. Eine niedrigere EEG-Umlage war noch nie Grund für Stromversorger, den Strompreis nach unten anzupassen. Die EEG-Umlage sank z. B. von 6,5 Cent im Jahr 2021 auf 3,72 im Jahr 2022. Trotzdem sind die Strompreise rasant gestiegen – aus allerlei Gründen. Ob die angekündigte vorzeitige Abschaffung der EEG-Umlage tatsächlich zu einer Entlastung der Verbraucher*innen führt, bleibt abzuwarten.

Wer hat das Nachsehen? Wer ist geschädigt?

Damit die EEG-Umlage nicht allein von den Stromkunden bezahlt wird, wurde im Jahre 2012 ein Ausgleichmechanismus eingeführt. Mit Hilfe dieses Verfahrens wird der aus den Erzeugungsanlagen in das Netz eingespeiste Strom an der Strombörse verkauft und die damit erzielten Einnahmen dienen zur Senkung der EEG-Umlage. Hierbei kommt es jedoch zum sogenannten EEG-Paradoxon: Geht der Börsenstrompreis runter, so steigt die EEG-Umlage. Steigt der Börsenstrompreis jedoch, so sinkt die EEG-Umlage. Aktuell sind die Preise auf einem Rekordhoch.

Finanzminister Lindner nimmt den Bürgern ihre Einnahmen

Sieht man die EEG-Umlage als eine Anschubfinanzierung für den Ausbau der Erneuerbaren Energie, so führt eine Änderung zum jetzigen Zeitpunkt dazu, dass die ursprünglichen Einzahler (=Investoren, Bürger) um die Einnahmen gebracht werden. Das aktuelle Rekordhoch der Börsenstrompreise lässt die Einnahmen durch den Verkauf der erzeugten Strommengen an der Börse sehr stark steigen, so dass Gewinne absehbar sind. Gewinne, die ohne eine Änderung als negative EEG-Umlage auf der Stromrechnung erscheinen würden und somit die Höhe der zu zahlenden Kosten deutlich reduzieren würde.