Smart Meter Rollout soll Tempo bekommen

Nicht agil genug, unklare Zuständigkeiten und zu teuer für den Endnutzer; der Rollout intelligenter Stromzähler ging in den letzten Jahren nur zögerlich voran, zu viele Hürden standen noch im Weg. Von der Gesetzesgeberseite will die Bundesregierung mit dem „Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“, kurz GNDEW, nun mit einem Entwurf zahlreiche Hürden beseitigen. Eine Entwicklung, von der zahlreiche Sparten der Energiewende profitieren können.

Unser Netz muss klüger werden

Die Erneuerbaren haben auch vergangenes Jahr wieder neue Rekordzahlen verzeichnen können, ob bei Produktion oder Nachfrage, Sonne- und Windenergie sind weiter auf dem Vormarsch. Dabei ist klar, dass neue Erzeugungsarten auch neue Infrastrukturen benötigen, unser Stromnetz muss schneller reagieren können, auch um beispielsweise der Nachfrage in einer zukünftigen elektrifizierten Mobilitätswelt nachkommen zu können. Jahrzehntealte Strukturen sind hier teils nicht mehr zeitgemäß, allerdings fordert die Energiewende hier nicht nur, sie stellt auch neue Chancen dar – bspw. verlustfreieren Verbrauch durch dezentralisierte Energieversorgung möglichst nah beim Verbraucher oder zukünftig gigantische Speicherkapazitäten in Form von bidirektional be- und entladender E-Fahrzeuge.

Die Grundlage für alle Chancen und Herausforderungen bildet allerdings eine intelligente Infrastruktur, welche die nötige Flexibilität und Reaktionsmöglichkeit mitbringt, auf Änderungen im Netz reagieren zu können. Ein Schlüsselstein hierfür sind intelligente Messsysteme, so genannte „Smart Meter“, also Energiezähler, die ihre Messwerte auf Nachfrage übertragen können – anstatt nur einmal im Jahr als Auslesung per Hand oder Foto auf dem Smartphone.

Bereits 2016 hat das öffentliche Recht dem Bedarf für diese Strukturen mit dem „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ brauchbare Rahmenbedingungen schaffen wollen. Unverhältnismäßige Kosten für Letztverbraucher sollten vermieden werden; Datenschutz und Datensicherheit höchsten Standards entsprechen. Diese Regelungen führten tatsächlich dazu, dass die daraufhin vom BSI zu zertifizierenden Geräte höchsten Sicherheitsstandards entsprachen – durch neue Verantwortlichkeiten bei Datenerhebung und Datenversand, aber auch den engen Installationsbedingungen für Smart Meter, wurde das ausrollen der Geräte in der Breite jedoch langsam und behäbig. Die technische Sicherheit und Fähigkeit der Smart Meter war also gegeben, die straff gezogenen Zügel konnten aber nur schwer gelockert werden und der Rollout so bis 2022 nie wirklich los galoppieren.

„Meinetwegen verschicken wir die Dinger auch mit der Post“

Mit diesen Worten griff Wirtschaft- und Klimaschutzminister Habeck auf einer Konferenz im September 2022 eine der zahlreichen Bremsklötze auf, die den Smart Meter Rollout schlecht skalierbar machten. Die Geräte, obwohl fertigungsseitig bereits höchster Sicherheitsstandards unterliegend, durften nur per Sicherheitsboxen ausgeliefert, geöffnet und montiert werden – eine spezielle Sicherheitsschulung aller Monteure inklusive.

Dieser und zahlreiche weitere Prozessschritte sollen mit dem GNDEW-Entwurf nun klarer, einfacher, aber auch pragmatischer werden. Unter anderem wird der Rolloutplan mit einer Ziellinie bei 2030 gesetzlich festgelegt und soll so Tempo bei der Umsetzung machen. Ein klares Ziel sorgt dabei nicht nur für Druck, sondern schafft auch Verbindlichkeiten, die eine Umsetzung leichter machen. Eine Preisobergrenze für Endkunden soll außerdem dafür sorgen, dass die Smart Meter den Nutzer vor Ort nicht mehr kosten als die jetzige Messentgelte, also die „Gebühr“ für den mechanischen Ferraris-Zähler im eigenen Keller.

Was haben ich und die Energiewende davon?

Mit einer intelligenten Messinfrastruktur in der Breite entsteht das Fundament für neue Anwendungen und Dienstleistungen, die den Endverbraucher an den Vorteilen der Energiewende beteiligen können. Auch schon bestehende, innovative Konzepte profitieren langfristig von einer besseren Kommunikationsinfrastruktur – das gilt beispielsweise auch für unseren Corrently-Tarif. So entsteht mit der neuen Gesetzesgrundlage bspw. eine Pflicht für Stromversorger einen variablen Tarif im Portfolio anzubieten.

Insgesamt würde die Energiewelt damit einen ordentlichen Schritt Richtung Morgen machen und so den Ansprüchen und Herausforderungen der kommenden Generation gerecht werden.

Rebekka Mutschler