Das dritte Entlastungspaket

Hohe Energiepreise, die Inflation auf 7,9 Prozent – in Deutschland wird das Leben für viele Menschen gerade teuer. Das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung soll mit 65 Milliarden Euro Entlastung bringen.

Was ist das Ziel des Entlastungspaketes?

Höherer Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag wird zum 1. Januar 2023 von derzeit 10.347 Euro um 285 Euro auf 10.632 Euro angehoben. Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 1.200 Euro soll das eine Entlastung um circa 51 Euro bereits in diesem Jahr bringen. Zum 1. Januar 2024 wird der Grundfreibetrag auf 10.932 Euro angehoben. Geringverdiener profitieren bezogen auf die bisherige Steuerbelastung etwas stärker von der Anhebung des Grundfreibetrags als Besserverdiener.

Was ist für Menschen in Rente im Paket?

Rentnerinnen und Rentner, die Einkommensteuer zahlen, sollen weniger zahlen – 75.000 Senioren sollen durch den erhöhten Grundfreibetrag gar keine Einkommenssteuer mehr zahlen müssen.

Entlastung für Familien:

Der Kinderfreibetrag für die Jahre 2022, 2023 und 2024 wurde angepasst. Das Kindergeld wird zum 1. Januar 2023 für das erste, zweite und dritte Kind auf einheitlich 237 Euro pro Monat angehoben. Eine vierköpfige Familie mit einem Jahreseinkommen von rund 56.000 Euro soll so um 680 Euro im Jahr entlastet werden. Die Erhöhung des Kindergeldes gilt auch für einkommensschwache Familien, die keine Einkommensteuer zahlen.

Niedrige Einkommen

Geringverdiener ist 2022, wer mit 40 Stunden Arbeit pro Woche weniger als 2284 Euro brutto pro Monat verdient. Das Bundesfinanzministerium informiert, dass durch die Anhebung des Grundfreibetrages Menschen mit einem Bruttoeinkommen von z. B. 1200 Euro pro Monat 2022 um 51 Euro pro Jahr entlastet werden – ab 2023 sollen es ca. 54 Euro netto jährlich sein.

Weitere Maßnahmen

• Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können bereits ab 2023 vollständig als Sonderausgaben berücksichtigt werden.
• Der Sparer-Pauschbetrag wird von 801 Euro auf 1.000 Euro erhöht.
• Die neu gestaltete Home-Office-Pauschale ermöglicht pro Home-Office-Tag einen Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer von 5 Euro – maximal jedoch 1.000 Euro pro Jahr.
• Ab 1. Januar 2023 sollen steuerliche und bürokratische Hürden bei Installation und Betrieb von Photovoltaikanlagen wegfallen – die genaue Gestaltung dieser neuen Regelungen sind noch offen.
• Für energieintensive Unternehmen wird der Spitzenausgleich bei Strom- und Energiesteuern um ein weiteres Jahr verlängert.

Rückblick – erstes und zweites Entlastungspaket

• Die EEG-Umlage ist zum 1. Juli 2022 entfallen – was für Stromkunden eine Entlastung von 6,6 Milliarden Euro bedeutet hätte – wären die Strompreise gleichgeblieben. Diese wurden im August 2022 mehrheitlich angehoben.
• Wohngeldbezieher*innen erhielten einmalig 270 Euro. Haushalte mit zwei Personen 350 Euro und je weiterem Familienmitglied 70 Euro. Azubis und Studierende mit Bafög-Bezug erhalten 230 Euro.
• Es gab eine einmalige Energiekostenpauschale von 300 Euro für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen.
• Familien erhielten einen Kinderbonus in Höhe von 100 Euro pro Kind als zusätzliche Einmalzahlung.
• Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen erhielten eine Einmalzahlung für in Höhe von 200 Euro.
• Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld 1erhielten eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro.
• Die Energiesteuer auf Kraftstoffe wurde für die Zeit vom 1. Juni bis zum 31. August 2022 gesenkt – für Benzin um 29,55 Cent pro Liter und für Dieselkraftstoff um 14,04 Cent pro Liter.
• Das Neun-Euro-Ticket für den ÖPNV gab es vom 1. Juni bis 31. August 2022.
• Rückwirkend zum 1. Januar 2022 wurde der Arbeitnehmerpauschbetrag auf 1.200 Euro erhöht. Der Grundfreibetrag ist auf 10.347 Euro gestiegen und die Entfernungspauschale wurde ab dem 21. Kilometer auf 38 Cent erhöht.