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Konsultationsstand · 30. Oktober 2026

BK8-26-004#13: Daten-Readiness für den Effizienzvergleich Strom

Strom-Verteilnetzbetreiber sollten jetzt nicht auf die finale Festlegung warten, sondern die Datenwege testen: Wer liefert welche 2026er Werte, wie werden sie plausibilisiert und wie gelangen sensible GIS-Daten kontrolliert in einen freigegebenen Abgabestand?

Kurze Antwort

Jetzt eine prüfbare Datenlieferkette aufbauen – noch keine vermeintlich finale Meldung erzeugen.

Der Entwurf verlangt Last-, Struktur- und Absatzdaten für das im Kalenderjahr 2026 abgeschlossene Geschäftsjahr. Er nennt den 30. April 2027 und sieht für GIS-Dateien einen gesonderten sicheren Übertragungsweg vor.[1]

Die belastbare Vorbereitung besteht deshalb aus Daten-Ownern, Definitionen, Herkunftsnachweisen, Probeexporten, Plausibilisierungen und einem klaren Freigabeweg. Das bleibt nützlich, auch wenn sich Frist oder einzelne Definitionen nach der Konsultation ändern.

Was der Entwurf verändert

Vier Datenfelder verbinden Regulierung, Technik und Informationssicherheit.

GIS-Daten

Leitungsverläufe und Attribute wie Leitungstyp und Netzebene sollen in einem GIS-bearbeitbaren Format übermittelt werden. Der Entwurf beschreibt dafür einen individuellen, authentifizierten Austausch über den BSCW Social Server.[1]

Redispatch und Netzausbau

Neue oder erweiterte Abfragen sollen unter anderem Redispatchkosten und vorausschauenden Netzausbau plausibilisieren. Welche Daten später tatsächlich als Vergleichsparameter verwendet werden, bleibt einem weiteren Verfahrensschritt vorbehalten.[1]

Anschlussentwicklung

Die Konsultationsunterlagen enthalten Abfragen zur Entwicklung der Netzanschlüsse. Die Verbände sehen dabei noch Klärungsbedarf bei Begriffen, Definitionen und der Abgrenzung zu ähnlichen Datenerhebungen.[2]

Flexible Netzanschlüsse

Für flexible Netzanschlussvereinbarungen werden unter anderem Anzahl und Leistungsbegrenzungen abgefragt. Die gemeinsame Stellungnahme weist auf manuelle Auswertungen, geringe Verbreitung und offene Definitionsfragen hin.[2]

Readiness-Check

Welche sechs Fragen sollten Teams jetzt beantworten?

Das Ziel ist kein vorweggenommener Erhebungsbogen. Das Ziel ist ein belastbarer Arbeitsstand, der neue Definitionen und Friständerungen aufnehmen kann, ohne die Datenherkunft neu erfinden zu müssen.

1. Datenverantwortung festlegen

Für jede Abfragequelle einen fachlichen Owner, das führende System, den Stichtag und einen prüfbaren Freigabeschritt benennen. Regulierungsmanagement, Netzplanung, GIS, Controlling und Informationssicherheit sollten dieselbe Datenlandkarte verwenden.

2. Definitionen und Datenherkunft sichern

2026er Last-, Struktur- und Absatzdaten nicht nur sammeln, sondern je Feld dokumentieren: Definition, Berechnungsweg, Quelle, Transformation, Plausibilisierung und bekannte Abweichung.

3. GIS-Export als eigenen Arbeitsstrom behandeln

Leitungsverläufe und Attribute früh auf Format, Vollständigkeit, Größe, Schutzbedarf, Berechtigungen und sicheren Übergabeweg prüfen. Der Entwurf sieht für GIS-Dateien einen gesonderten Übertragungsweg vor.

4. Neue Anschlussdaten testweise ziehen

Anschlussbegehren, Neuanschlüsse und flexible Netzanschlussvereinbarungen anhand eines Probezeitraums auswerten. So werden Definitionslücken und manuelle Zwischenschritte sichtbar, bevor die finale Befüllung beginnt.

5. Redispatch-Daten abstimmen

Kosten-, Mengen- und Plausibilisierungslogik zwischen Regulierung, Netzbetrieb und Controlling abgleichen. Der Entwurf nennt erweiterte Abfragen im Zusammenhang mit Redispatchkosten und vorausschauendem Netzausbau.

6. Terminvarianten vorbereiten

Mit dem im Entwurf genannten 30. April 2027 planen und zugleich kennzeichnen, welche Werte erst mit späteren Testaten stabil werden. Die von Verbänden vorgeschlagene Verschiebung ist eine Forderung aus der Konsultation, keine feststehende Frist.

Frist sauber einordnen

30. April planen, Konsultation weiter beobachten.

Der Festlegungsentwurf nennt den 30. April 2027.[1] BDEW, VKU und GEODE fordern eine Verschiebung auf den 15. Juli 2027 oder hilfsweise eine Nachreichungsmöglichkeit für testatabhängige Angaben.[2]

Für die operative Planung ist die vorsichtige Variante sinnvoll: mit dem früheren Termin arbeiten, testatabhängige Felder markieren und Änderungen aus der finalen Festlegung kontrolliert nachziehen.

Nächster sicherer Schritt

Einen Datenpfad in 30 Minuten auf Brüche prüfen.

Wählen Sie einen Datenbereich – etwa GIS, Anschlussentwicklung oder Redispatch – und bringen Sie nur Systemquelle, Owner, Definition, Stichtag und bekannte manuelle Schritte mit. Gemeinsam lässt sich einordnen, wo ein Probeexport oder eine Plausibilisierung zuerst lohnt. Ohne Rechts-, Frist- oder Compliance-Zusage.

Datenpfad-Check anfragen

FAQ

Häufige Fragen zu BK8-26-004#13

Ist der 30. April 2027 bereits die endgültige Abgabefrist?

Der aktuell veröffentlichte Festlegungsentwurf nennt den 30. April 2027. BDEW, VKU und GEODE schlagen den 15. Juli 2027 oder hilfsweise eine Nachreichungsmöglichkeit für testatabhängige Angaben vor. Solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist, sollte der 30. April als Planungsannahme und nicht als hier bestätigte finale Frist behandelt werden.

Welche Datenbereiche verdienen besonders frühe Tests?

Neben den 2026er Last-, Struktur- und Absatzdaten sollten Teams insbesondere GIS-Exporte, Daten zur Entwicklung der Netzanschlüsse, Redispatch-nahe Angaben und flexible Netzanschlussvereinbarungen probeweise zusammenführen. Gerade dort treffen neue oder erweiterte Abfragen auf mehrere Systeme und Verantwortungsbereiche.

Warum ist GIS nicht nur eine technische Exportaufgabe?

Der Entwurf verlangt georeferenzierte Leitungsverläufe und Attribute in einem GIS-bearbeitbaren Format und sieht einen gesonderten Übertragungsweg vor. Damit gehören neben Format und Vollständigkeit auch Schutzbedarf, Zugriffsrechte, Freigabe und nachvollziehbare Datenherkunft in den Arbeitsplan.

Entscheidet die Datenerhebung schon über die finalen Vergleichsparameter?

Nein. Der Entwurf stellt klar, dass die erhobenen Daten mögliche Vergleichsparameter, Rohdaten oder Plausibilisierungsdaten sein können. Welche Parameter in das finale Modell einfließen, ist nicht Gegenstand dieser Festlegung.

Ist diese Seite eine regulatorische oder rechtliche Auskunft?

Nein. Die Seite ist eine quellenbasierte Arbeitsorientierung zum Konsultationsstand vom 30. Oktober 2026. Maßgeblich bleiben die finale Festlegung, ihre Anlagen und die Prüfung der konkreten Netzbetreiber-Konstellation.

Quellen und Abgrenzung

Diese Seite nutzt ausschließlich öffentliche Quellen mit Stand 30. Oktober 2026. Sie ordnet einen Festlegungsentwurf und Stellungnahmen aus der Konsultation ein. Sie ist keine Rechtsberatung, keine regulatorisch verbindliche Auskunft und keine Bestätigung einer finalen Frist oder Datenanforderung. Maßgeblich sind die finale Festlegung, ihre Anlagen und die Prüfung der konkreten Netzbetreiber-Konstellation.